Digitale Zeitenwende?

Ulrich Kelber hat es wieder geschafft, für Aufregung im politischen Berlin zu sorgen. Mit seiner Aufforderung an sämtliche Regierungsinstitutionen, ihre Facebook-Fanseiten zum Jahresende abzuschalten, rückt der Datenschutzbeauftragte ein Thema in den Fokus, das wieder etwas in den Hintergrund gerückt war (siehe auch ein Artikel bei Heise). Das Ganze bekräftigt er noch damit, bei einer Unterlassung der Anweisung mit Zwangsmaßnahmen eingreifen zu müssen. Er meint es also ernst.

Konkret geht es darum, dass der Schutz der Daten der Besucher einer Fanpage nicht gemäß der Datenschutzgrundverordnung erfolgen kann. Erstens aufgrund des Geschäftsmodells von Facebook, das auf eben genau dieser Daten-Verarbeitung und dem Weiterverkauf der Ergebnisse / Profile zu Werbezwecken basiert. Zweitens, da Facebook seinen Sitz in den USA hat und dort laut aktueller Rechtsprechung des EuGH (sog. Schrems-II-Verfahren) kein Schutz der Daten vor Zugriff (insb. auch durch die Geheimdienste) besteht.

Laissez-Fair Umgang mit dem EuGH-Urteil

Diese rechtliche Lage war schon länger bekannt, aber irgendwie wollte man doch nicht so recht die Konsequenzen daraus ziehen. Schließlich bietet Facebook und dessen Unterfirmen natürlich auch eine riesige Reichweite, auf die kein Politiker und Ministerium / Behörde verzichten möchte. Einer Bitte, zumindest für Regierungsinstitutionen eine rechtlich datenschutzkonforme Handhabung der Fanpages einzuführen und sicherzustellen, ist der Konzern nicht wirklich nachgekommen. Die präsentierte Lösung sah zwar Verbesserungen vor, aber nur marginal, so dass diese nicht akzeptiert werden konnte. Facebook hat betriebswirtschaftlich gar kein Interesse an einer Einschränkung der Datenverarbeitung; dann würden sie sich ja selbst Umsatzmöglichkeiten nehmen. Nun beendet der Bundesdatenschutzbeauftragten die Vogel-Strauß-Politik der Regierung mit seinem Durchgriff, allerdings mit offenem Ende. Immerhin muss die Abschaltung erst zum Jahresende erfolgen, die Wahlkampf-Phase ist also nicht betroffen.
Fun-Fact am Rande: Die Regierung plant den Umstieg auf Instagram!

Der EuGH als Schrittmacher

Ähnlich gelagert ist auch ein Fall, den der EuGH mit seinem letzten Urteil vom 15.06.2021 zur Zuständigkeit der Datenschutzbehörden (siehe Meldung beim Legal Tribune) entschied. Die belgische Datenschutzbehörde hatte Facebook aufgrund seiner Cookie-Handhabung sowie dem Tracking von Usern auf anderen Webseiten (über dort eingebaute Facebook-Verknüpfungen) verklagt. Da Facebook aber seinen Sitz in Irland hat, wie eigentlich fast alle amerikanischen Digitalkonzerne, ist nach bisheriger Rechtslage nur die irische Datenschutzbehörde für Facebook zuständig und somit darf die belgische Behörde formal nicht klagen. Und die irischen Aufseher blieben untätig, wie auch im damaligen Fall zum Privacy-Shield. Max Schrems von Noyb kann davon bestimmt ein Lied singen.

Irland ist von den großen Digitalfirmen abhängig, da diese dort viele Arbeitsplätze geschaffen haben. Im Gegensatz zahlen die Firmen dort mit die niedrigsten Steuern in ganz Europa (siehe auch der Streit um Apples lächerliche Steuerzahlung von 0,005% im Jahr 2014) und können bisher auf eine mehr als wohlmeinende Datenschutzaufsicht zählen. Dem schiebt der EuGH nun ein wenig den Riegel vor, in dem er mit seinem Urteil auch Klagen und Verfahren von Datenschutzbehörden aus Ländern in Ausnahmefällen erlaubt, in denen Firmen nicht ihren Hauptsitz haben. Der EuGH urteilt damit wieder einmal im Sinne des Datenschutzes der EU-Bürger. Für Facebook ist das allerdings ein Schlag ins Gesicht. Schließlich argumentierte der Konzern in zahlreichen Verfahren, dass die jeweilige Landesbehörde nicht zuständig sei, sondern die irische; wohlwissend dass sie von dort wenig zu befürchten haben.

Es scheint sich also ein wenig der Wind zu drehen. Zumindest die europäischen Institutionen erwachen langsam und fangen an der immer stärker monopolistisch auftretenden Big Tech Industrie rechtliche Grenzen aufzuzeigen. Margarete Vestager, die streitbare EU-Wettbewerbskommissarin, hat ja schon vor einigen Jahren den Kampf aufgenommen und mit medienwirksamen Verfahren (und teilweise auch hohen Geldbußen) gegen Google, Apple und Co für Furore gesorgt.

Die Bundesländer werden auch aktiver

Passend dazu gibt es in einigen Bundesländern erste Schritte der dortigen Datenschutzbeauftragten gegen den bisherigen Einsatz von Kommunikations- und Office-Software im Schulbetrieb und insbesondere im Homeschooling (siehe in BW oder Hessen). Nach der Einstufung zahlreicher Videokonferenzsystem als nicht datenschutzkonform durch die Berliner Datenschutzbeauftragte und den teilweise heftigen Reaktionen aus Wirtschaft und Verwaltung (siehe unter anderem hier), sind jetzt also die Schulen im Fokus. So sollen dort Microsoft-Produkte in Zukunft nicht weiter eingesetzt werden. Alternativen gibt es genug (meine findet Ihr hier) und die Bundesländer haben teilweise sogar Eigenentwicklungen in der Schublade.

Sicherlich wird eine solche Umstellung nicht ganz geräuschlos vonstatten gehen und sollte mit einer ausreichenden Übergangzeit vollzogen werden. Die Angst, die aber scheinbar damit verbunden ist (siehe auch den FAZ-Artikel zu einer Schülerpetition für den Erhalt der MS-Office Produkte), kann ich aber nicht nachvollziehen. Inzwischen sind viele Alternativen konkurrenzfähig, eventuell fehlt das ein oder andere gewohnte Feature, aber der allergrößte Teil der nötigen Aufgaben lässt sich auch mit anderen Produkten erledigen. Unterschätzen sollte man die Umstellung allerdings auch nicht, wie sich an der Münchner Entscheidung zur Linux-Einführung in der Stadtverwaltung (Limux) zeigt. Wegen politischer und persönlicher Präferenzen sowie aufgrund des falsch gehandhabten Projektmanagements bei der Anbindung der unterschiedlichsten städtischen Infrastruktur wurde die seit 2003 schrittweise eingeführte Linux-Software bis 2020 wieder durch Windows ersetzt. Damit gab die Stadt ihre Vorreiterrolle wieder auf, was zu zahlreichen kontrovers geführten Diskussion führte, nicht zuletzt wegen der hohen Kosten, die durch die zweimalige Umstellung entstanden.
Fun Fact am Rande: Nach der Rück-Umstellung auf Windows in 2020 beschloss der frisch gewählte Stadtrat im Koalitionsvertrag wieder primär auf Open Source Software setzen zu wollen, Abweichungen davon müssten begründet werden. Die Rolle rückwärts der Rolle rückwärts. Es bleibt also spannend.

Und wie ist es in Amerika?

Zu guter Letzt noch ein Blick über den „großen Teich“. Hier kommen die meisten großen Digitalunternehmen her und bisher konnten sie schalten und walten, wie sie wollten. Schließlich hatten sie ja zum Großteil auch sinnvolle Innovationen für die Gesellschaft geschaffen und sorgten für Wohlstand und Arbeitsplätze an ihren Standorten. Darüber hinaus ist der US-Markt weniger restriktiv als der Europäische. Datenschutz wird dort nicht so hoch gehängt und die Geschäftsmodelle (kostenloser Service bei gleichzeitigem Datenabgreifen der Nutzer) waren neu und entsprechen nicht dem klassischen Schema von Monopolmärkten. Wenn ein Produkt nichts kostet, kann ein Unternehmen auch nicht aufgrund von Preisabsprachen oder erhöhter Preise durch seine Marktdominanz belangt werden. Deswegen und aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen für Digitalgüter ist die Wettbewerbsbehörde FTC auch lange nicht eingeschritten. Letztes Jahr im Dezember reichte sie dann aber doch zusammen mit 48 US-Bundesstaaten eine Klage gegen Facebook ein. Diese zielte vor allem darauf ab, den Konzern zu zerschlagen und die in früheren Jahren für riesige Summen dazugekauften Dienste Whatsapp und Instagram wieder in eigenständige Firmen zu überführen (FTC-Statement hier). Diese Klage wurde nun vor ein paar Tagen abgewiesen, da die Behörden und Bundesstaaten nicht die marktbeherrschende Stellung und den Schaden, der Kunden dadurch ensteht, nachweisen konnten (siehe auch FAZ-Meldung). Das Urteil und auch die politischen Reaktionen zeigen, dass sich das US-Kartellrecht weiterentwickeln wird müssen, mithin dieser Prozess nicht der Letzte für Big Tech in Amerika gewesen sein dürfte. Interessant ist vor diesem Hintergrund auch, dass Joe Biden vor 3 Wochen mit Lina Khan eine erklärte Gegnerin der aktuellen Big Tech-Aufstellung als neue FTC-Chefin berufen hat.

Es scheint sich also langsam aber stetig eine Änderung im Umgang mit digitalen Wirtschaftsunternehmen abzuzeichnen. Die Pläne der OECD für eine Reform der Unternehmensbesteuerung und eine Einführung einer weltweiten Mindest-Unternehmenssteuer (siehe auch Deutschlandfunk-Beitrag und FAZ) zielen mittelbar auch auf die Einhegung der Digitalunternehmen. Schließlich können andere Unternehmen mit physisch greifbaren Produkten weniger einfach ihre Produktion, Entwicklung und den Verkauf in verschiedenen Ländern ansiedeln. Der Ökonom und Nobelpreisträger Joseph Stiglitz kritisierte dieses Geschäftsgebahren auch deutlich in seinem letzten Buch (Der Preis des Profits). Durch die vergleichsweise einfache Umverlegung des Unternehmenssitzes sowie des Standorts an dem die digitale Kerntechnologie angesiedelt ist, lassen sich über Lizenzierungsverträge auch beliebig hohe Kosten in den Ländern mit starkem Umsatz und hohen Steuern produzieren und die Gewinne in Länder mit geringen oder gar keinen Steuern umleiten. Der dadurch entstehende Steuer-Unterbietungswettbewerb ist von großen Ländern gar nicht zu gewinnen, da sie auch deutlich höhere Aufwendungen für Infrastruktur und ihre größere Bevölkerung im Vergleich zu den Steuerparadiesen haben. Nicht nur wird den Staaten laut Stiglitz Geld für Grundlagen-Forschung entzogen, deren Ergebnisse so manche Innovation erst ermöglicht haben, sondern es fehlt Geld für zahlreiche Sozialleistungen, die sich die Gesellschaft über die Jahre erkämpft hat.
Insgesamt bleibt es also spannend, ob die Zeitenwende nun eingeläutet wurde oder nicht.

In diesem Sinne: Lange Zeit galt für digitale Geschäftsmodelle in Teilbereichen eine Freiheit von gesetzlichen Einschränkungen, die in anderen Branchen seit Jahren etabliert waren. Nicht zuletzt dadurch entstand eine regelrechte Goldgräberstimmung. Doch die demokratischen Institutionen, die lange Zeit in einer Art Schockstarre ob des schnellen Wandels und der globalen Ausdehnung der Digitalunternehmen wirkten, beginnen nach und nach rechtliche Grenzen aufzuziehen und durchzusetzen. Das stößt nicht immer auf Gegenliebe wird sich aber auf Dauer einspielen und uns als Gesellschaft die zuweilen stark eingeschränkte Souveränität im Digitalen zurückgeben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner